Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Schreinerei ReinHolz, Inhaber Roland Rein, Industriestr. 7, 63927 Bürgstadt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Angebote der Schreinerei ReinHolz sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Angebote sind 14 Tage gültig.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Kunden
oder durch schriftliche Auftragsbestätigung der Schreinerei ReinHolz.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im Angebot angegebenen Preise. Zusatzleistungen, die im Angebot nicht enthalten sind und vom Kunden gewünscht werden, werden gesondert berechnet. Materialkosten können sich bei außergewöhnlichen Preissteigerungen am Markt entsprechend anpassen.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über 3.000 € gelten folgende Zahlungsbedingungen:
30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
70 % Restzahlung nach Montage bzw. Fertigstellung
Bei Zahlungsverzug behält sich die Schreinerei ReinHolz vor, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.
5. Lieferung und Montage
Das reguläre Liefer- und Einsatzgebiet beträgt bis zu 50 km um Bürgstadt. Bei Entfernungen über 50 km können zusätzliche Anfahrtskosten berechnet werden. Liefer- und Montageterminen werden nach Möglichkeit eingehalten.
Verzögerungen aufgrund von Materiallieferungen, Witterung oder anderen nicht beeinflussbaren Umständen können auftreten.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
der Zugang zur Baustelle frei und gefahrlos möglich ist
notwendige Vorarbeiten anderer Gewerke abgeschlossen sind
Strom und gegebenenfalls Wasser zur Verfügung stehen
vereinbarte Termine eingehalten werden.
Ist die Baustelle zum vereinbarten Termin nicht arbeitsbereit oder unzugänglich, kann:
ein neuer Termin vereinbart werden
die entstandene Anfahrt und Ausfallzeit in Rechnung gestellt werden
7. Termine und Terminverschiebungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Verschiebt der Kunde einen Termin kurzfristig oder kann ein Termin aufgrund fehlender Baustellenbereitschaft nicht durchgeführt werden, behält sich die Schreinerei ReinHolz vor, Anfahrtskosten sowie entstandene Ausfallzeiten zu berechnen.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schreinerei ReinHolz. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware vor vollständiger Bezahlung zu veräußern oder zu verändern.
9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Holz ist ein Naturprodukt.
Farb-, Struktur- und Maserungsabweichungen sowie geringe Maßtoleranzen sind materialbedingt und stellen keinen Mangel dar.
Ebenso können Veränderungen durch:
Luftfeuchtigkeit
Temperatur
Lichteinwirkung
auftreten und sind ebenfalls materialtypisch.
10. Haftung
Die Haftung der Schreinerei ReinHolz beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Pflege oder falsche Behandlung der Produkte wird keine Haftung übernommen.
11. Online-Shop und Versand
Neben handwerklichen Leistungen betreibt die Schreinerei ReinHolz einen Online-Shop für Holzprodukte. Der Versand erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Bei Standardprodukten besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen und personalisierte Produkte.
12. Nutzung von Projektfotos
Die Schreinerei ReinHolz ist berechtigt, Fotos von gefertigten Arbeiten zu erstellen und diese für eigene Werbezwecke zu verwenden, insbesondere auf:
der Unternehmenswebsite
Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram)
Persönliche Daten oder private Gegenstände der Kunden werden dabei nicht veröffentlicht.